Berater erleben es häufig: Ein Auftrag startet reibungslos, doch nach kurzer Zeit steigen die Erwartungen – weitere Aufgaben werden gefordert, der Arbeitsaufwand nimmt zu und die Abstimmungen werden zeitintensiver. Und das alles ohne eine geregelte Vergütung. Häufig entstehen Unsicherheiten darüber, wer für Nebenkosten aufkommt oder wem die Rechte an erarbeiteten Lösungen gehören. Ohne schriftliche Vereinbarung entstehen Fragen nicht nur während, sondern auch nach der Zusammenarbeit: Wer haftet bei Fehlern? Was passiert bei vorzeitigem Projektabbruch? Dürfen sensible Informationen weitergegeben werden?
Ein Beratervertrag hilft, all diese Fragen klar zu regeln. Er definiert die Bedingungen der Zusammenarbeit, schafft Transparenz und schützt beide Seiten – sowohl den Berater als auch den Auftraggeber.
Doch wie kann ein Berater einen rechtlich einwandfreien Vertrag erstellen, wenn er selbst keine juristische Ausbildung hat? Muss man für jeden neuen Vertrag einen Juristen beauftragen? Nein. Mithilfe des dynamischen Vertragsgenerators von AdminTech können Berater innerhalb weniger Minuten – konkret: in etwa sieben – einen professionellen Beratervertrag erstellen.
Typische Inhalte eines Beratervertrags
Ein sorgfältig gestalteter Beratervertrag berücksichtigt sämtliche wesentlichen Punkte, die für eine klare und strukturierte Zusammenarbeit notwendig sind.
Dienstleistungen
Hier steht genau, welche Aufgaben der Berater übernimmt. Das kann zum Beispiel die Entwicklung einer App, die Verbesserung einer Marketingstrategie oder die Neugestaltung einer Webseite sein.
Zeitplan und Fristen
Wann beginnt das Projekt? Welche Zwischenschritte sind vorgesehen? Gibt es feste Meilensteine oder Liefertermine? Diese Angaben schaffen Klarheit und helfen bei der Einhaltung des Projektverlaufs.
Honorar
In diesem Abschnitt wird definiert, wie der Berater vergütet wird – ob pauschal, auf Stundenbasis oder anhand von Projektfortschritten.
Beginn und Kündigung
Dieser Punkt beschreibt, wann die Zusammenarbeit beginnt und wie sie beendet werden kann – ob durch eine feste Laufzeit oder mit Kündigungsfristen bei unbefristeten Verträgen.
Geistiges Eigentum
Insbesondere im Rahmen zahlreicher Projekte taucht häufig die zentrale Frage auf, wer am Ende die Rechte an den entstandenen Ergebnissen besitzt. Damit es später nicht zu Unklarheiten kommt, sollte vertraglich genau festgelegt werden, ob der Auftraggeber die vollen Nutzungsrechte erhält oder ob der Berater bestimmte Rechte weiterhin behält.
Interessenkonflikte
Um die Unabhängigkeit des Beraters zu wahren, kann vereinbart werden, dass er während der Zusammenarbeit keine konkurrierenden Aufträge übernimmt oder bestehende Interessen offenlegt.
Haftung des Beraters
Was passiert bei Fehlern, Verzögerungen oder Mängeln? Der Vertrag legt im Detail fest, in welchem Umfang der Berater für mögliche Schäden oder Versäumnisse haftet und ob bestimmte Risiken ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen werden.
Verzug
Auch Verzögerungen – unabhängig davon, ob sie durch den Berater oder den Auftraggeber entstehen – werden vertraglich berücksichtigt.
Streitbeilegung
Kommt es trotz Vertrag zu Meinungsverschiedenheiten, kann ein Verfahren zur Streitbeilegung (z. B. Mediation oder Schiedsgericht) definiert werden.
Sonstiges
Dieser Teil des Vertrags bietet Raum für individuelle Absprachen – etwa zur gewünschten Projektsprache, zu definierten Ansprechpartnern oder zu speziellen organisatorischen Vorgaben, die im Verlauf der Zusammenarbeit relevant sind.
Kann ein Berater Leistungen delegieren?
Ob ein Berater Aufgaben an Dritte weitergeben darf, hängt vom Inhalt des Vertrags ab. Grundsätzlich ist die Delegation möglich, wenn der Auftraggeber ausdrücklich zustimmt. In einem entsprechend formulierten Abschnitt kann genau festgelegt werden, ob und unter welchen Bedingungen Subunternehmer eingesetzt werden dürfen.
Dabei gilt es zu beachten: Selbst wenn Aufgaben an externe Fachkräfte weitergegeben werden, trägt der Berater weiterhin die volle Verantwortung gegenüber dem Kunden. Fehler oder Verzögerungen durch Subunternehmer gelten rechtlich wie eigene Versäumnisse. Aus diesem Grund ist es für Berater entscheidend, mit vertrauenswürdigen Dienstleistern zu kooperieren und deren Arbeit aufmerksam zu kontrollieren.
Für welchen Zeitraum ist ein Beratungsvertrag möglich?
Die Vertragsdauer kann flexibel gestaltet werden. Es gibt zwei grundlegende Varianten:
Befristeter Vertrag
Ein solcher Vertrag wird für eine feste Laufzeit geschlossen, zum Beispiel bis zum 17. Juli oder bis zum Abschluss eines bestimmten Projekts. Nach Ablauf endet die Vereinbarung automatisch.
Unbefristeter Vertrag
Hierbei läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit, bis eine der Parteien ihn kündigt. Eine individuell festlegbare Kündigungsfrist schafft Verlässlichkeit in der Zusammenarbeit – sie kann zum Beispiel fünf Tage, einen Monat oder auch bis zu zwölf Monate betragen.
Welche Vertragsform am besten passt, richtet sich massgeblich nach Art und Umfang des jeweiligen Projekts. Bei klar definierten Projekten bietet sich ein Vertrag mit festgelegter Laufzeit an, während für kontinuierliche Beratungsleistungen ein unbefristeter Vertrag mit einer festgelegten Kündigungsfrist sinnvoller ist.
Wer trägt die Mehrkosten?
Zusatzkosten sind häufig ein Streitthema. Ebenso ist es wichtig, im Vertrag genau festzuhalten, ob zusätzliche Kosten bereits im Honorar enthalten sind oder ob sie separat in Rechnung gestellt werden.
Denkbare Varianten:
- Inklusive: Alle Nebenkosten (z. B. Reisekosten, Arbeitsmittel, Spesen) sind im Honorar enthalten.
- Zuzüglich zum Honorar, zum Beispiel:
- Nach effektivem Aufwand (z. B. gegen Quittung)
- Als monatliche Pauschale
- Als Prozentsatz des vereinbarten Honorars
Die gewählte Abrechnungsmethode sollte den tatsächlichen Aufwand realistisch widerspiegeln. Eine transparente Regelung stärkt das Vertrauen und verhindert spätere Diskussionen.
Wann lohnt sich ein Beratervertrag?
Ein Beratervertrag ist immer dann sinnvoll, wenn Leistungen erbracht werden, bei denen klare Absprachen notwendig sind – insbesondere bei komplexen oder langfristigen Projekten. Auch bei kleineren Aufträgen lohnt sich der Einsatz eines Vertrags, wenn sensible Informationen, geistiges Eigentum oder grössere Geldbeträge im Spiel sind.
Ein Vertrag schützt nicht nur vor rechtlichen Risiken, sondern zeigt auch Professionalität und Verlässlichkeit gegenüber dem Auftraggeber.
Schnell zum Vertrag: Vorlage für einen Beratervertrag nutzen
Viele Berater zögern, einen Vertrag aufzusetzen – zu kompliziert, zu zeitaufwendig, zu teuer. Doch das muss nicht sein. Mit dem intelligenten Vertragsgenerator von AdminTech erstellen Consultants in nur sieben Minuten einen vollständig anpassbaren und rechtssicheren Beratervertrag – ohne Jurist, ohne Vorkenntnisse.
Die Vorlage berücksichtigt alle gesetzlichen Anforderungen in der Schweiz und bietet zahlreiche Optionen zur Individualisierung: Vertragsdauer, Honorarstruktur, geistiges Eigentum, Delegation, Nebenkosten – alles lässt sich unkompliziert und intuitiv definieren. Das Ergebnis: Ein fertiger Vertrag, der sofort unterschriftsbereit ist.
Gerade für Berater aus den Bereichen IT, Webdesign, Marketing oder Unternehmensentwicklung ist der digitale Weg zum Vertrag nicht nur schneller, sondern auch effizienter – denn die Konzentration soll auf der eigentlichen Beratung liegen, nicht auf juristischen Formalitäten.
Ein weiterer Vorteil: Durch die klare Struktur der Vorlage werden auch wichtige Punkte berücksichtigt, die oft vergessen werden – etwa Regelungen zur Haftung oder zu Interessenkonflikten. AdminTech führt Schritt für Schritt durch die Erstellung und stellt sicher, dass am Ende ein professionelles Dokument entsteht, das sowohl rechtlich belastbar als auch auf das jeweilige Projekt zugeschnitten ist. So behalten Berater jederzeit die Kontrolle – und sparen gleichzeitig wertvolle Zeit und Kosten.