Die europäischen Drohnenvorschriften legen klar fest, welche Drohnen in welcher Betriebskategorie eingesetzt werden dürfen und welche Lizenzen dafür erforderlich sind. Für viele angehende und erfahrene Drohnenpiloten ist die Einordnung jedoch komplex, da sowohl technische Kriterien der Drohnenklassen als auch rechtliche Anforderungen eine Rolle spielen. In diesem Artikel erhalten Sie einen strukturierten Überblick über alle Drohnenklassen von C0 bis C4 sowie die dafür notwendigen Lizenzen und Nachweise. Der Text richtet sich an Personen, die eine Drohne privat oder beruflich nutzen und sicherstellen möchten, dass sie rechtskonform fliegen. Ergänzend finden Sie Hinweise zu Registrierung, Versicherungspflicht und wichtigen EU-Verordnungen, die den sicheren Betrieb im europäischen Luftraum definieren.
Einordnung der Drohnenklassen nach EU-Recht
Technische Merkmale und Anforderungen der Klassen C0 bis C4
Die Drohnenklassen C0 bis C4 dienen der EU-weiten Standardisierung technischer Anforderungen für unbemannte Luftfahrzeuge. Drohnen der Klasse C0 umfassen sehr kleine Modelle mit einem maximalen Abfluggewicht von bis zu 250 Gramm, die in der Regel einfache Sensorik und minimale Sicherheitsfunktionen aufweisen. In der Klasse C1 finden sich Drohnen bis 900 Gramm, die bereits über technische Vorgaben wie Remote ID, Geo-Sensibilisierung oder bestimmte Lärmgrenzwerte verfügen. Modelle der Klasse C2 dürfen bis 4 Kilogramm wiegen und benötigen zusätzliche Sicherheitsmodi wie den Langsamflugmodus. Die Klassen C3 und C4 umfassen größere oder komplexere Drohnen bis 25 Kilogramm, die weniger technische Assistenzsysteme mitbringen, dafür aber hohen Anforderungen an sichere Betriebsumgebungen entsprechen müssen. Jede Klasse erfüllt dabei klar definierte Vorgaben, um ein einheitliches Sicherheitsniveau in der EU zu gewährleisten.
Bedeutung der CE-Kennzeichnung für neue Drohnenmodelle
Die CE-Klassifizierung spielt eine entscheidende Rolle bei der rechtlichen Einstufung neuer Drohnenmodelle. Nur Modelle mit offizieller CE-Kategorie dürfen künftig in den Unterkategorien A1, A2 und A3 betrieben werden, ohne dass zusätzliche Übergangsregelungen greifen. Die Kennzeichnung bestätigt, dass der Hersteller die technischen Mindeststandards erfüllt, die in der EU-Verordnung 2019/945 festgelegt sind. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an technische Sicherheitsmechanismen, Systeme zur Identifizierung im Flug sowie Schutzeigenschaften für Personen am Boden. Für Piloten bedeutet dies, dass sie sich beim Kauf einer neuen Drohne genau informieren sollten, welcher C-Klasse das Modell zugeordnet ist und welche Lizenz sie dadurch benötigen. Ohne die CE-Kennzeichnung gelten Drohnen automatisch als Bestandsmodelle mit eingeschränkten Einsatzmöglichkeiten.
Lizenzen im Überblick: Welcher Führerschein für welche Klasse?
Der kleine EU-Drohnenführerschein A1/A3: Voraussetzungen und Gültigkeit
Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 bildet den Einstieg in die europäische Drohnenqualifikation. Er ist verpflichtend für alle Piloten, die Drohnen ab 250 Gramm oder mit CE-Klassifizierung ab C1 fliegen möchten. Die theoretische Prüfung erfolgt vollständig online und umfasst Themen wie Luftraumregeln, Datenschutz, Risikobewertung und grundlegende Sicherheitsmaßnahmen. Die Lizenz ist in der gesamten EU gültig und gilt fünf Jahre, bevor sie erneuert werden muss .Die A1/A3-Lizenz berechtigt zum Fliegen in den Unterkategorien A1 und A3, wobei in A1 nur leichte Drohnen in der Nähe von Menschen eingesetzt werden dürfen, während in A3 Flüge nur in sicherer Entfernung zu unbeteiligten Personen erlaubt sind.
Der große EU-Drohnenführerschein A2: Inhalte und Einsatzbereich
Der EU-Fernpilotenschein A2 erlaubt das Fliegen näher an Menschen und erweitert den Handlungsspielraum für Piloten spürbar. Voraussetzung ist der zuvor erworbene A1/A3-Nachweis sowie ein praktisches Selbststudium, das eigene Flugerfahrung dokumentiert. Die A2-Prüfung umfasst tiefgehendere Inhalte, darunter Meteorologie, erweiterte Luftraumkenntnisse, technische Risiken und Notfallverfahren. Sie wird durch eine anerkannte Prüfstelle abgenommen, etwa über zertifizierte Schulungsanbieter wie https://proflycenter.com/category/schulungen-eu-drohnenfuehrerschein. Das A2-Zeugnis ermöglicht insbesondere den Betrieb von Drohnen der Klasse C2 in der Unterkategorie A2, wo Mindestabstände zu Personen definiert, aber geringer ausfallen als in A3. Damit eignet sich diese Lizenz für ambitionierte Privatpiloten ebenso wie für professionelle Anwender.
STS-Zertifikat für Flüge in der Specific-Kategorie
Das STS-Zertifikat (Standard Scenario) richtet sich an Betreiber, die in der Specific-Kategorie fliegen möchten – also jenseits der offenen Kategorie, wo die Risiken höher sind. Es umfasst zwei standardisierte Szenarien: STS-01 für VLOS-Einsätze über besiedelten Gebieten und STS-02 für BVLOS-Flüge in unbesiedelten Regionen. Die Ausbildung beinhaltet sowohl Theorie als auch praktische Prüfungen sowie umfangreiche Sicherheitsunterweisungen. Piloten müssen nicht nur technisches Verständnis mitbringen, sondern auch betriebliche Verfahren erlernen, die für komplexere Einsätze erforderlich sind. Das STS-Zertifikat bildet die Grundlage für anspruchsvolle Missionen in Bereichen wie Inspektion, Vermessung oder Sicherheitswesen.
Welche Drohne darf ich mit welcher Lizenz fliegen?
Drohnenklasse C0: Fliegen ohne Führerschein in A1
Drohnen der Klasse C0 gehören zu den leichtesten und sichersten Modellen, weshalb sie ohne Führerschein in der Unterkategorie A1 betrieben werden dürfen. Sie wiegen maximal 250 Gramm und verfügen über grundlegende Sicherheitsfunktionen. Ihr geringes Gewicht reduziert das Risiko bei möglichen Zwischenfällen erheblich, weshalb sie häufig sowohl im Freizeitbereich als auch für einfache professionelle Aufgaben eingesetzt werden. Trotz der fehlenden Führerscheinpflicht gelten allgemeine Sicherheitsregeln wie Sichtflug und Respekt gegenüber Personen am Boden. Betreiber müssen dennoch registriert sein, wenn die Drohne eine Kamera besitzt.
Drohnenklasse C1: A1/A3-Führerschein und zusätzliche Anforderungen
Für Drohnen der Klasse C1 ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 verpflichtend. Diese Modelle dürfen ebenfalls in der Unterkategorie A1 geflogen werden, jedoch müssen bestimmte technische Anforderungen wie Remote ID erfüllt sein. Darüber hinaus dürfen Piloten Personen nicht absichtlich überfliegen, und sie müssen stets darauf achten, das Risiko für unbeteiligte Menschen zu minimieren. Durch das höhere Gewicht und die leistungsstärkere Technik eignen sich C1-Drohnen für anspruchsvollere Einsätze im Hobby- und Profibereich. Wird die Drohne ohne CE-Klassifizierung betrieben, gelten jedoch strengere Regeln für Bestandsmodelle.
Drohnenklasse C2: A3 mit kleinem oder A2 mit großem Führerschein
Die Klasse C2 bietet sowohl Hobby- als auch Berufspiloten viele Möglichkeiten, setzt jedoch klare Lizenzanforderungen voraus. Mit einem A1/A3-Nachweis dürfen C2-Modelle ausschließlich in der Unterkategorie A3 geflogen werden, also weit entfernt von unbeteiligten Personen. Wer näher an Menschen operieren möchte, benötigt das A2-Zeugnis und muss zusätzlich Sicherheitsabstände wie den 5-Meter-Langsamflugmodus einhalten. Diese Modelle sind leistungsstark und oft professionellen Anwendungen zugeordnet, weshalb der Gesetzgeber besondere Vorsicht verlangt. Für viele professionelle Einsätze ist die Kombination aus Drohnenklasse C2 und A2-Lizenz der Standard.
Drohnenklasse C3: Nur in A3 mit A1/A3-Führerschein erlaubt
Drohnen der Klasse C3 gehören zu den größeren und schwereren Modellen, die häufig für industrielle oder kommerzielle Aufgaben eingesetzt werden. Sie dürfen ausschließlich in der Unterkategorie A3 geflogen werden, was bedeutet, dass ein großer Abstand zu Menschen und Gebäuden ohne Zustimmung eingehalten werden muss. Die gesetzlichen Vorgaben begrenzen die Risiken, die durch das höhere Gewicht dieser Drohnen entstehen könnten. Da diese Modelle oft über komplexe Technik verfügen, müssen Piloten besonders sorgfältig planen und fliegen. Ein A1/A3-Nachweis ist hierfür ausreichend, zusätzliche Qualifikationen sind jedoch in der Specific-Kategorie erforderlich.
Drohnenklasse C4: Nur in A3 mit A1/A3-Führerschein erlaubt
C4-Drohnen sind eher traditionell aufgebaute Modelle ohne umfangreiche elektronische Assistenzsysteme und dürfen ebenso nur in A3 betrieben werden. Sie sind für Modellflug-Enthusiasten gedacht, die ihre Drohne in großen, sicheren Abstandsbereichen fliegen möchten. Da C4-Modelle keine Geo-Sensibilisierung oder Remote ID aufweisen müssen, liegt mehr Verantwortung beim Piloten. Die Anforderungen beschränken sich auf den A1/A3-Kompetenznachweis sowie auf die Einhaltung aller Sicherheitsregeln im offenen Luftraum. Für viele erfahrene Modellflieger stellt diese Klasse eine flexible Option dar.
Die Betriebskategorien OPEN, SPECIFIC und CERTIFIED
Kategorie OPEN: Fliegen ohne Genehmigung in A1, A2 und A3
Die Betriebskategorie OPEN ist für Flüge mit geringem Risiko vorgesehen und umfasst die Unterkategorien A1, A2 und A3. Piloten benötigen keine spezielle Betriebsgenehmigung, solange sie die Gewichtsklassen, Lizenzen und Sicherheitsregeln einhalten. Der Einsatzbereich reicht vom Freizeitflug über Luftaufnahmen bis hin zu einfachen kommerziellen Einsätzen. Die OPEN-Kategorie bildet den regulatorischen Kern für die Mehrheit aller Drohnenflüge in Europa. Sie erlaubt viel Flexibilität, setzt aber klare Beschränkungen in puncto Abstand, Flughöhe und Risikomanagement.
Kategorie SPECIFIC: Flüge mit erhöhtem Risiko und Genehmigungspflicht
Die Specific-Kategorie deckt Einsätze ab, bei denen das Risiko höher ist oder die Drohne nicht den Bedingungen der OPEN-Kategorie entspricht. Betreiber benötigen eine Risikobewertung nach SORA (Specific Operations Risk Assessment) oder müssen nach einem Standard-Szenario wie STS fliegen. Die Genehmigung wird von der zuständigen Luftfahrtbehörde erteilt und setzt detaillierte Betriebsverfahren voraus. Diese Kategorie ist typisch für professionelle Einsätze wie Industriebesichtigungen, Sicherheitsflüge oder Missionen in urbanen Gebieten. Piloten müssen hier über fundiertes Fachwissen und eine gründliche Einsatzplanung verfügen.
Kategorie CERTIFIED: Für komplexe Einsätze mit hohen Sicherheitsanforderungen
Die Kategorie CERTIFIED ist für hochriskante oder sehr anspruchsvolle Drohnenmissionen vorgesehen, bei denen Mensch und Material besonders geschützt werden müssen. Dazu gehören Flüge mit schweren Lasten, Personentransport oder Einsätze innerhalb kontrollierter Lufträume. Für diese Kategorie gelten ähnliche Anforderungen wie in der bemannten Luftfahrt, einschließlich behördlicher Zulassungen und umfassender Pilotenausbildung. Die meisten Drohnenanwender kommen mit dieser Kategorie nicht in Berührung, da sie überwiegend für industrielle Spezialanwendungen vorgesehen ist. Dennoch bildet sie einen essenziellen Bestandteil des EU-Regelwerks.
Unterkategorien der OPEN-Kategorie im Detail
A1: Flüge mit C0 und C1 nahe an Menschen
Die Unterkategorie A1 erlaubt Flüge mit Drohnen der Klassen C0 und C1 in unmittelbarer Nähe von Menschen, jedoch ohne deren absichtliche Überfliegung. Die niedrige Masse dieser Modelle reduziert das Risiko, sodass ihre Nutzung in belebten Umgebungen möglich ist. Piloten müssen dennoch aufmerksam bleiben und sicherstellen, dass sie keine Menschen gefährden. Gerade für urbane Luftaufnahmen oder Freizeitflüge ist die A1-Kategorie besonders beliebt. Voraussetzung für C1-Drohnen ist der A1/A3-Nachweis.
A2: Flüge mit C2 in sicherem Abstand zu Personen
A2 erlaubt den Betrieb von C2-Drohnen näher an Menschen, jedoch nur unter Einhaltung definierter Sicherheitsabstände. Dazu gehört der Mindestabstand von 30 Metern oder bei aktiviertem Langsamflugmodus sogar nur 5 Meter. Diese Unterkategorie ist vor allem für professionelle Kameraflüge, Gebäudebesichtigungen oder Einsätze in halb-urbanen Gebieten geeignet. Piloten benötigen hierfür zwingend das A2-Zeugnis, das tiefere Kenntnisse im Bereich Risikoanalyse und Flugplanung voraussetzt. Die Regeln sorgen für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheit und Einsatzflexibilität.
A3: Flüge mit C2, C3 und C4 fernab von Menschen
Die Unterkategorie A3 gilt für Flüge mit schwereren oder technisch weniger assistierten Drohnen. Sie schreibt große Sicherheitsabstände zu unbeteiligten Personen und Siedlungsgebieten vor, was die Risiken bei größeren Modellen reduziert. A3 wird häufig im gewerblichen Bereich genutzt, etwa in der Landwirtschaft, beim Modellflug oder bei Inspektionsflügen in abgelegenen Regionen. Die technische Freiheit dieser Drohnenklassen erfordert jedoch hohe Aufmerksamkeit und sorgfältige Flugplanung. Ein A1/A3-Kompetenznachweis ist dafür ausreichend, solange die Drohne die technischen Vorgaben erfüllt.
Weitere Vorschriften für Drohnenpiloten
Registrierungspflicht für Betreiber und Drohnen
In der EU müssen sich nahezu alle Drohnenbetreiber registrieren, sofern ihre Drohne eine Kamera besitzt oder mehr als 250 Gramm wiegt. Die Registrierung erfolgt zentral beim Luftfahrt-Bundesamt und muss sichtbar an der Drohne angebracht sein. Diese Regel soll sicherstellen, dass der Betreiber im Falle eines Vorfalls eindeutig identifiziert werden kann. Gleichzeitig dient sie der Transparenz und Kontrolle im wachsenden Drohnenmarkt. Auch für die Teilnahme in der Specific-Kategorie ist die Registrierung zwingend erforderlich.
Haftpflichtversicherung: Gesetzliche Pflicht für alle Drohnen
Eine Haftpflichtversicherung ist für alle Drohnen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig von Größe und Gewicht. Sie schützt sowohl Piloten als auch Dritte vor finanziellen Schäden, die durch ein mögliches Fehlverhalten entstehen können. Die Versicherungssummen sind klar definiert und müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen. Ohne gültige Haftpflichtversicherung ist der Drohnenbetrieb nicht erlaubt und kann zu erheblichen Bußgeldern führen. Viele spezialisierte Versicherer bieten flexible Tarife für Freizeit- und Berufspiloten an.
Mindestalter und Aufsichtspflicht bei jungen Piloten
Für den Betrieb von Drohnen gelten in der EU einheitliche Mindestalter, die je nach Lizenz variieren. Während C0-Drohnen auch von jüngeren Personen genutzt werden dürfen, ist für den A1/A3-Nachweis ein Mindestalter von 16 Jahren erforderlich. Jüngere Piloten dürfen nur unter Aufsicht eines erfahrenen Fernpiloten fliegen, der jederzeit eingreifen kann. Diese Regelung dient dem Schutz junger Nutzer und sorgt dafür, dass sie sicher und verantwortungsbewusst an das Thema herangeführt werden. Eltern und Aufsichtspersonen tragen eine besondere Verantwortung.
Technische und rechtliche Anforderungen an Drohnen
Fernidentifizierung (Remote ID) ab Klasse C1
Seit Einführung der EU-Klassen ist für Drohnen ab C1 eine verpflichtende Fernidentifizierung vorgesehen. Sie ermöglicht es Behörden, eine Drohne im Flug eindeutig zu identifizieren und relevante Betriebsdaten auszulesen. Dieses System erhöht die Sicherheit im Luftraum und erschwert den Missbrauch von Drohnen erheblich. Piloten müssen sicherstellen, dass die Remote-ID-Funktion aktiv ist und ordnungsgemäß funktioniert. Ohne sie ist der Betrieb in A1 oder A2 nicht erlaubt.
Geo-Sensibilisierung und Langsamflugmodus bei C2
C2-Drohnen müssen zusätzliche Assistenzsysteme besitzen, darunter die Geo-Sensibilisierung und den Langsamflugmodus. Geo-Sensibilisierung warnt vor geografischen Beschränkungen und verhindert das unabsichtliche Eindringen in Sperrgebiete. Der Langsamflugmodus reduziert Geschwindigkeit und Risiko beim Fliegen in der A2-Unterkategorie. Diese Funktionen machen den Betrieb sicherer und erleichtern die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Piloten sollten sich mit diesen Systemen intensiv vertraut machen, bevor sie anspruchsvolle Flüge durchführen.
Geografische UAS-Gebiete: Wo das Fliegen eingeschränkt ist
Geografische UAS-Gebiete umfassen Regionen, in denen der Drohnenbetrieb eingeschränkt oder vollständig verboten ist. Dazu zählen Flughafennähe, Industrieanlagen, Regierungsgebäude oder Naturschutzgebiete. Die Informationen sind in offiziellen Karten einsehbar und müssen vor jedem Flug überprüft werden. Verstöße können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Daher gehört die Kontrolle dieser Gebiete zu den wichtigsten Aufgaben bei der Flugvorbereitung.
Sonderfälle: Bestandsdrohnen und selbstgebaute Modelle
Übergangsregelungen für Drohnen ohne C-Klassifizierung
Viele Piloten besitzen Drohnen, die vor Einführung der C-Klassifizierung gekauft wurden. Diese sogenannten Bestandsmodelle unterliegen speziellen Übergangsregelungen. Je nach Gewicht dürfen sie nur in A3 oder mit strengen Einschränkungen in A1 betrieben werden. Ab 2026 verlieren einige Bestandsregelungen ihre Gültigkeit, weshalb die Anschaffung eines CE-zertifizierten Modells langfristig empfehlenswert ist. Betreiber sollten die Übergangsfristen genau kennen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Einstufung und Betrieb selbstgebauter Drohnen
Selbstgebaute Drohnen fallen grundsätzlich in die Klasse C4, sofern sie die technischen Kriterien dieser Kategorie erfüllen. Ihr Betrieb ist ausschließlich in der Unterkategorie A3 erlaubt, da sie keine erforderlichen Assistenzsysteme besitzen. Der Pilot trägt dabei eine besonders hohe Verantwortung, da alle Sicherheitsfunktionen selbst implementiert oder geprüft werden müssen. Für komplexere Einsätze kommen Selbstbauten meist nur in der Specific-Kategorie infrage. Eine sorgfältige Dokumentation ist dabei unerlässlich.
Zuständigkeiten und rechtlicher Rahmen
Rolle des Luftfahrt-Bundesamts bei Führerschein und Registrierung
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist die zentrale Stelle für die Registrierung von Drohnenbetreibern sowie für die Anerkennung von Prüfstellen. Es überwacht die Einhaltung der EU-weiten Vorschriften und stellt sicher, dass Prüfungen standardisiert und rechtskonform durchgeführt werden. Darüber hinaus betreibt das LBA das Registrierungssystem, in dem alle Betreiber ihre eindeutige UAS-Nummer erhalten. Auch bei Genehmigungen in der Specific-Kategorie spielt das LBA eine entscheidende Rolle. Für Piloten ist das LBA somit die wichtigste Behörde im Bereich der unbemannten Luftfahrt.
EU-Drohnenverordnungen 2019/945 und 2019/947: Was sie regeln
Die EU-Verordnungen 2019/945 und 2019/947 bilden den rechtlichen Kern des europäischen Drohnenrechts. Verordnung 2019/945 definiert die technischen Anforderungen an Drohnen, einschließlich CE-Klassifizierung, Sicherheitsmechanismen und Herstellerpflichten. Die Verordnung 2019/947 regelt dagegen den Betrieb von Drohnen, die Lizenzen, die Risikoanalyse und die Betriebskategorien. Zusammen schaffen beide Vorschriften ein harmonisiertes System, das Sicherheit, Transparenz und Innovation fördert. Jeder Drohnenpilot sollte die grundlegenden Inhalte dieser Verordnungen kennen, um seine Einsätze rechtskonform zu planen.
Mit diesem Überblick haben Sie nun eine fundierte Grundlage, um Ihre Drohne rechtssicher zu betreiben und die passende Lizenz zu erwerben. Die Kombination aus technischen Kenntnissen, gesetzlicher Orientierung und geeigneter Ausbildung ist der Schlüssel zu einem sicheren Einsatz im europäischen Luftraum.
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